Wir möchten darauf hinweisen, dass die im Frühjahr 2022 herausgegebene Waldbrandschutz-Verordnung der BH Steyr-Land erst zum 31.10.2022 ausläuft!

  • P1010068

In der Verordnung sind empfindliche Strafen vorgesehen für jene, die gegen folgende Bestimmung verstoßen: "In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten." Zur Einschätzung, was ein Gefährdungsbereich lt. dieser Verordnung ist: "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Wir bitten Sie wir immer um besondere Vorsicht!

Weitere Infos direkt in der Verordnung: Waldbrandverordnung BH Steyr-Land