Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat mit Wirkung 22.06.2021 eine Waldbrandbekämpfungsverordnung erlassen.

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Im Wesentlichen ist bis 30. September 2021 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen (alle Bereiche, aus denen sich das Feuer durch Funkenflug, Wind oder die Bodendecke auf einen Wald ausbreiten kann) verboten. Das PDF der vollständigen Verordnung der BH Steyr-Land ist am Ende des Artikels verlinkt. 

Wir bitten Sie darum, dieses Verbot ernst zu nehmen. Die Aschacher Feuerwehrmitglieder liegen an heißen Sommertagen, wie alle anderen auch, lieber an der Steyr, im Freibad oder am eigenen Pool als bei einem Waldbrand im Einsatz zu sein. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

PS: das Foto entstand bei einer Feuerwehrübung im Brunnbachtal, bei der die Kameraden der Feuerwehr Aschach zur Unterstützung der eingesetzten Hubschrauber eingeteilt waren.

Verordnung der BH Steyr Land