Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen.

In der am 22.06.2017 veröffentlichten Verordnung ist unter anderem enthalten:

"In allen Waldgebieten des politischen Bezikes Steyr-Land ist jegliches Feuerwenazünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährungsbereich verboten. Der Gefährungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt."

Bitte beachten Sie die auf der Amtstafel der BH Steyr-Land veröffentlichte Verordnung, damit die Mitglieder der unserer Feuerwehr sich im Freibad abkühlen können statt im Brandeinsatz zu schwitzen. Danke!

PDF der Aussendung