Mit 30.12.2015 tritt eine Verordnung der BH Steyr Land zum Schutz vor Waldbränden, insbesondere bei Verwendung von Feuerwerkskörpern, in Kraft.

  • Verordnung_20151229

In der Verordnung ist unter anderem enthalten:

"In allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Steyr-Land ist jegliches Feueranzünden sowie Rauchen, insbesondere die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Bitte beachten Sie diese Verordnung, damit unsere Kameraden einen einsatzfreien Silvesterabend verbringen können. Danke!

Das Original kann auf der Amtstafel der BH Steyr-Land (Link: Amtstafel BH Steyr Land) gelesen werden.

  • Verordnung_20151229