Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der Trockenheit mit Wirkung ab 21.06.2023 eine Waldbrandschutz-Verordnung von der BH Steyr-Land erlassen wurde!


In der Verordnung sind empfindliche Strafen vorgesehen für jene, die gegen folgende Bestimmung verstoßen: "In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten." Zur Einschätzung, was ein Gefährdungsbereich lt. dieser Verordnung ist: "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Wir bitten Sie wie immer um besondere Vorsicht!

Weitere Infos direkt in der Verordnung: Waldbrandverordnung BH Steyr-Land

Die Verordnung ist ab sofort bis 31.10.2023 gültig.