Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat mit Wirkung 08.04.2020 eine Waldbrandbekämpfungsverordnung erlassen.

  • P1010065

Im Wesentlichen ist bis 30. September 2020 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen (alle Bereiche, aus denen sich das Feuer durch Funkenflug, Wind oder die Bodendecke auf einen Wald ausbreiten kann) verboten. Der Originaltext der Verordnung kann unter untenstehendem Link abgerufen werden.

Wir bitten Sie darum, dieses Verbot ernst zu nehmen. Ein Wald- oder Flurbrand erfordert, wie man sich vorstellen kann, aufgrund der benötigten Mannschaft intensiven Kontakt der Einsatzkräfte und begünstigt somit eine Ansteckung von Einsatzkräften mit dem Corona-Virus, die wir unbedingt vermeiden möchten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

PDF der Aussendung der BH Steyr-Land